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Jugendordnung

§ 1 Name und Mitgliedschaft

Alle Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 20. Lebensjahr und alle regelmäßig und unmittelbar in der Vereinsjugendarbeit tätigen Mitglieder (z.B. Trainer, Übungsleiter und Betreuer) bilden die Vereinsjugend des Think Rochade – SC HRO e.V.

 

§ 2 Aufgaben und Ziele

Die Jugendarbeit des Think Rochade – SC HRO e.V. findet in der Schachabteilung und auf Gesamtvereinsebene statt. Sie will jungen Menschen ermöglichen, in zeitgemäßen Gemeinschaften Schach-Sport zu treiben. Sie trägt zur Persönlichkeitsbildung der jungen Menschen bei und hat folgende Ziele:

  1. Sportlicher Bereich
    1. In Zusammenarbeit mit der Schachabteilung, die Organisation des Übungs- und Trainingsbetriebes, unter fachkundiger, dem jeweiligen Entwicklungsstand der Kinder und Jugendlichen angepasster Anleitung;
    2. Teilnahme am Wettkampfbetrieb der verschiedenen Schachverbände;
    3. Organisation eines sportartübergreifenden Freizeitsportangebotes für Kinder und Jugendliche;
    4. Organisation eigener Wettbewerbe.
  2. Außersportlicher Bereich:
    1. Organisation von freizeitkulturellen Veranstaltungen auf Abteilungs- und Gesamtvereinsebene;
    2. Organisation von Bildungsangeboten für Mitarbeiter/-innen und Jugendliche;
    3. Führen und Verwalten der Jugendkasse;
    4. Vertretung der spezifischen Interessen von Jugendlichen gegenüber den Abteilungen, dem Gesamtverein und der Öffentlichkeit.

 

§ 3 Jugendvollversammlung

Die Jugendvollversammlung ist das oberste Organ der Vereinsjugend. Sie tritt mindestens einmal im Jahr zusammen und wählt den Vereinsjugendausschuss. Dieser besteht aus:

  1. der oder dem Vereinsjugendleiter/-in;
  2. der oder dem Vereinsjugendsprecher/-in;
  3. weitere Beisitzer/-innen.

Die Mitglieder des Jugendausschusses werden auf ein Jahr gewählt; gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Vereinsjugendsprecher/-in dürfen bei der Wahl das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

 

§ 4 Jugendausschuss

Der oder die Vereinsjugendleiter/-in ist stimmberechtigtes Mitglied im Vereinsvorstand und vertritt die Vereinsjugend nach innen und außen. Er oder sie leitet die Jugendausschuss-sitzungen, bei denen die Jugendarbeit geplant und koordiniert wird.

 

 

§ 5 Jugendkasse

 

Die Vereinsjugend ist verantwortlicher Empfänger der Zuschüsse für jugendpflegerische Maßnahmen. Die Jugendkasse wird vom Jugendausschuss geführt.

 

§ 6 Gültigkeit und Änderung der Jugendordnung

Die Jugendordnung muss von der Jugendvollversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen und vom Vereinsvorstand mit einfacher Mehrheit bestätigt werden. Das Gleiche gilt für Änderungen. Die Jugendordnung bzw. Änderungen der Jugendordnung tritt/treten mit der Bestätigung durch den Vereinsvorstand in Kraft.

 

§ 7 Sonstige Bestimmungen

Sofern in der Jugendordnung keine besonderen Regelungen enthalten sind, gelten jeweils die Bestimmungen der Vereinssatzung.

 

Beschlossen von der Jugendvollversammlung am 01.03.2024.

 

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